Steht nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort ein Beamter von einer Zecke gebissen worden ist, so muss sein Dienstherr die Folgen des Bisses nicht als Dienstunfall anerkennen. (07.09.2010) mehr »
Wer seine Mietwohnung versehentlich beschädigt, ist in der Regel über seine Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. Häufig ist jedoch die Versicherungssumme dafür zu niedrig. (31.08.2010) mehr »
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