Betriebliche Altersvorsorge
Die Prinzipien "steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge" sowie "nachgelagerte Besteuerung der Renten" gelten auch für die betriebliche Altersversorgung. Zusätzlich hat der Gesetzgeber noch weitere Anreize geschaffen:
Seit 01. Januar 2005 sind die Beiträge für neu zugesagte Direktversicherungen steuerfrei
Bis einschließlich 2008 kann die Entgeltumwandlung zudem nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei sein
Sie haben das Recht, die Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber "mitzunehmen" (Portabilität)
Der Förderrahmen für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wird auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 EUR erhöht
Ihre Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind innerhalb des Förderrahmens zu 100 Prozent steuerfrei
Bei der Unterstützungskasse besteht weiterhin keine Beschränkung des geförderten Beitragsaufwandes
Ein Rechenbeispiel
Sie beziehen mit 65 aus einer Direktversicherung eine Rente in Höhe von 1.000 EUR.
Ansparphase: Die Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (GRV) steuer- und sozialversicherungsfrei und bis zu weiteren 1.800 EUR steuerfrei.
In der Rentenphase erhalten Sie bei einem individuellen Steuersatz von 30 Prozent nach Steuer eine Rente von 700 EUR.
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