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Private AltersvorsorgeSeit dem 01.01.2005 sind die Erträge aus privaten Renten- und Lebensversicherungen steuerpflichtig, wenn das Angesparte in einer Summe ausbezahlt wird. Die Gesellschaften bieten verschiedene steueroptimierte Tarife an. So können Sie zum Beispiel durch flexible Auszahlungen Ihre Freibeträge optimal nutzen. Während der Ansparphase müssen keine Steuern gezahlt werden. Wenn Sie sich Ihr Angespartes als monatliche, lebenslange Rente auszahlen lassen, zahlen Sie lediglich für den Ertragsanteil Steuern. Bei einem Rentenbezug mit 65 Jahren wird der Ertragsanteil zum Beispiel mit 18 Prozent angesetzt. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig vom Rentenbeginnalter.
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