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Ist unsere gesetzliche Rente sicher?

Sicher wollen Sie im Alter über das gleiche Einkommen verfügen wie heute. Die gesetzliche Rente wird wohl hierzu nicht ausreichen. Denken Sie heute schon an morgen.

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Private Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2005 sind die Erträge aus privaten Renten- und Lebensversicherungen steuerpflichtig, wenn das Angesparte in einer Summe ausbezahlt wird. Die Gesellschaften bieten verschiedene steueroptimierte Tarife an. So können Sie zum Beispiel durch flexible Auszahlungen Ihre Freibeträge optimal nutzen. Während der Ansparphase müssen keine Steuern gezahlt werden.

Wenn Sie sich Ihr Angespartes als monatliche, lebenslange Rente auszahlen lassen, zahlen Sie lediglich für den Ertragsanteil Steuern. Bei einem Rentenbezug mit 65 Jahren wird der Ertragsanteil zum Beispiel mit 18 Prozent angesetzt. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig vom Rentenbeginnalter.

Ein Rechenbeispiel
Sie gehen mit 65 Jahren in den Ruhestand und beziehen eine Rente in Höhe von 1.000 EUR. Für Erträge während der Ansparphase müssen keine Steuern gezahlt werden. In der Rentenphase beläuft sich dann der auf 18 Prozent festgelegte, zu versteuernde Ertrag auf 180 EUR. Dieser Betrag wird wiederum mit Ihrem individuellen Steuersatz, beispielsweise 30 Prozent (54 EUR), besteuert. Sie würden also eine Rente von 946 EUR nach Steuer beziehen


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