Basisrente (Rürup-Rente)
Die Rentensituation in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Wer auch später sein Auskommen haben will, muss seine Vorsorge in die eigene Hand nehmen.
Seit dem 1.1.2005 werden Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung massiv staatlich gefördert. Sie können im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ab 2005 können Steuerzahler daher vorerst 60 Prozent Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Altersversorgung, zu einem berufsständischen Versorgungswerk und zur Rürup-Rente steuerlich absetzen.
Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Anteil um zwei Prozentpunkte jährlich. Ab 2025 können Steuerzahler dann ihre gesamten Aufwendungen bis zur Obergrenze von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) steuerlich geltend machen.
Gefördert wird die Rürup-Rente über Steuervorteile (ebenso wie die Riesterrente)
Details
Beiträge bis zu 20.000 EUR p.a. (Ehepaare bis zu 40.000 EUR p.a.) können zukünftig steuerlich begünstigt aufgewendet werden.
Damit kann das zu versteuernde Einkommen erheblich reduziert werden (Steuervorteil).
Die Abzugsfähigkeit der Beiträge in 2005 beträgt bereits 60%. Dieser Satz steigt jährlich um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.
Die Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. In einer Übergangsphase steigt die steuerpflichtige Rentenleistung von 50% in 2005 in 2%-Schritten pro Jahr bis 2020 und danach in 1%-Schritten bis 2040 auf 100%.
Durch die nachgelagerte Besteuerung erhöht sich der finanzielle Spielraum in der Ansparphase.
Die Basisrente darf nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Rente - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt.
Die Rürup-/Basisrente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden.
Vorteile
Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente und das staatlich gefördert! Sonderausgabenabzug § 10 EStG- Reduktion des zu versteuernde Einkommens)
Hartz IV-Sicherheit (weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) dürfen auf die Rürup/ Basisrente bei Arbeitslosigkeit zugreifen, wenn der Versicherte Bezüge bekommt. (Diese gilt auch für Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung!)
Zusatzoptionen:
Eine Hinterbliebenenversorgung kann mitabgeschlossen werden (sinnvoll, wenn nicht Alleinstehend)
Auch eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann eingeschlossen werden (u.U. kann der Beitrag für die BU über die Steuerrückerstattung finanziert werden (BU kostenlos).