News-Archiv

Hier können Sie Artikel zu den verschiedenen Themen nachlesen.

07.09.2010: Zeckenbiss während der Arbeit
06.09.2010: Gut abgesichert bei Überschwemmung
31.08.2010: Auf ausreichende Absicherung für Mietsachschäden achten
30.08.2010: Geld ist nicht alles
26.08.2010: Auch Betrunkene unterliegen der Sorgfaltspflicht
25.08.2010: Das hat es mit den Typklassen auf sich
23.08.2010: Riester-Zulage für 2008 sichern
19.08.2010: Vier Wochen sind schnell genug
18.08.2010: Wie frühe Altersvorsorge das Kindergeld retten kann
17.08.2010: Regelmäßig die Versicherungssummen überprüfen
16.08.2010: Arbeit als Gesundheitsrisiko
11.08.2010: Vorsorgebereitschaft stark angestiegen
10.08.2010: Regelarbeitsgrenze wird immer mehr zur Regel
09.08.2010: Bei Krankheit drohen empfindliche Einkommenseinbußen
06.08.2010: Weniger gekündigte Lebensversicherungen
05.08.2010: Gut geschützt gegen Missgeschicke
04.08.2010: Gesundheitsvorsorge durch den Arbeitgeber
02.08.2010: Ohne Sorgen in die Zukunft




 









Wie man seinen Gesundheitszustand konservieren kann

Meldung vom 04.02.2010

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen nach der Gesundheitsreform drei Jahre in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze verdienen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.
Deshalb bieten einige Gesellschaften einen Optionstarif an, der einen Wechsel nach Wegfall der Versicherungs-pflicht in die private Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht. Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes hat im Frühjahr 2007 die damalige Bundesregierung den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV erschwert. Wechselvoraussetzung ist, dass das Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt und zudem in drei aufeinander folgenden Kalender-jahren, statt bisher nur in einem, überstiegen hat. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt derzeit bei 4.162,50 Euro monatlich beziehungsweise 49.950 Euro jährlich. Für GKV-Versicherte, die in die PKV wechseln wollen, aber zum Beispiel erst in zwei oder drei Jahren die Wechselvoraussetzungen erreichen, bieten einige Krankenversicherer einen Optionstarif an. Eine eventuell in dieser Zeit eintretende Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führt dann nicht zu zusätzlichen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen, wenn der Verbraucher dann tatsächlich in die PKV wechselt. Wer sich für den Optionstarif entscheidet, friert seinen aktuellen Gesundheitszustand ein – und kann nach Wegfall der Versicherungspflicht ohne erneute Gesundheitsfragen in einen Vollversicherungstarif wechseln.

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